Das Luxus Eigenheim als Schenkung
Häufig denken die Eltern daran, den Kindern das Haus bei Lebzeiten zu überschreiben. Hierfür bietet sich die Schenkung einer Immobilie an. Bei der Übergabe vom Eigenheim an die Kinder ist jedoch einiges zu beachten. Die Schenkungen mit Immobilienbezug müssen grundsätzlich vor einem Notar beurkundet werden. Zudem sind die Kosten der Eintragung zu bedenken.
Wie sichert sich der Schenker das Wohnrecht?
Bei einer Schenkung geht die Immobilie in den Besitz der Kinder über. Soweit so gut, doch wenn dies das Familienheim ist, sollte man auch darüber nachdenken, dass man nicht durch widrige Umstände zum Schluss auf der Straße sitzt. Es gibt gesetzlich zwei Möglichkeiten, dies zu sichern. Die eine ist das Wohnrecht, das lebenslang gelten kann. Die zweite Option wäre der Nießbrauch. Beim Nießbrauch hat der Schenkende den Vorteil, dass er die Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern auch vermieten kann. Das Recht lebenslang im Haus oder der Eigentumswohnung bleiben zu dürfen sichern beide Varianten. Doch Achtung, der Nießbrauch kann später einmal für den Beschenkten teuer werden, denn eventuelle Pflichtteilsberechtigte können aus dieser Schenkung später Forderungen stellen. Eine Schenkung mit Vorbehaltsrechten gilt nämlich in diesem Fall rechtlich nicht so ganz als Schenkung. Lassen Sie sich rechtlich beraten, denn dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
Was ist mit der Schenkungssteuer?
Grundsätzlich löst jede Schenkung und jedes Erbe die Steuerpflicht aus. Das kommt ganz auf die Höhe an und wem etwas geschenkt wurde, da es unterschiedlich hohe Freibeträge bei der Steuer gibt.
